Spurensuche in der Geschichte: Cannabis in Kultur und Medizin vom Altertum bis heute

Seit wann gilt überhaupt das Verbot?

Cannabis in Kultur und Medizin vom Altertum bis heute
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Dieser Artikel wurde von dem Gesundheitsexperten Georg Siebers zuletzt am 16. Juni 2021 überprüft und aktualisiert.

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Sowohl in Deutschland als auch in zahlreichen weiteren Ländern der westlichen Welt wird derzeit eine mit vielen Emotionen einhergehende Debatte darüber geführt, ob Cannabis weiterführend, also sowohl als Arznei- als auch als Genussmittel, legalisiert werden sollte oder nicht. Bis diesbezüglich eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, können Sie zahlreiche CBD-Produkte dennoch legal erwerben. Welche CBD-Produkte besonders empfehlenswert sind, erfahren Sie in unserem großen CBD-Produkttest.

Gegner einer Legalisierung von Cannabis vergessen häufig, die (Kultur-)Geschichte von Hanf in ihre Überlegungen miteinzubeziehen. Sicher ist, dass Cannabis bereits vor mehreren Jahrtausenden in differenten Hochkulturen rund um den Globus eine Rolle spielte.

Vice versa werden von den Befürwortern der Legalisierung von Cannabis oftmals die Gründe, die im 20. Jahrhundert zu einem nahezu weltweiten Verbot geführt haben, nicht ausreichend berücksichtigt. Hinzu kommt, dass von dieser Seite der zweifelsohne vorhandene und durch zahlreichen Studien belegte tatsächliche medizinische Nutzen von Cannabis stark überzeichnet wird. Zugleich werden die Nebenwirkungen von Cannabis verdrängt.

Insgesamt führen diese beiden konträren Haltungen in der Diskussion dazu, dass zu wenig sachlich debattiert wird. Im folgenden Blogbeitrag wird versucht, dieses Manko wettzumachen und der aktuelle Forschungsstand ebenso abgebildet wie der auch weiterhin vorhandene Forschungsbedarf.

Hanf im Altertum: Indien, Ägypten, Griechenland und Rom

Die ersten, heute bekannten Aufzeichnungen über die Verwendung von Cannabis finden sich in verschiedenen Schriften aus dem 3. Jahrhundert. Einerseits zeugen hinduistische Werke wie „Atharvaveda“ vom rituellen und medizinischen Gebrauch von andererseits weisen auch chinesische Schriften, v. a. Kräuterbücher, auf den Gebrauch von Cannabis hin. Darüber hinaus haben archäologische Ausgrabungen in Taiwan belegt, dass bereits in der Steinzeit Cannabis genutzt wurde.

Auch im Alten Ägypten hat die medizinische Verwendung von Cannabis eine Tradition. Dies zumindest belegt der „Papyrus Ebers“, eines der ältesten noch existierenden medizinischen Schriftstücke. In der 78. Kolumne des medizinischen Papyrus, das aus dem 16. Jahrhundert v. Chr. stammt, findet sich eine Anleitung zur Erstellung eines Verbandsrezepts zur Behandlung von Zehennägelproblemen. Es steht geschrieben, dass gelber Ocker, Zwiebeln, Honig und Hanf sowie eine weitere Pflanze, die bis dato nicht näher bestimmt werden konnte, miteinander vermischt und mithilfe eines Verbandes auf die Zehen appliziert werden sollen.

Auch im antiken Griechenland gab es eine medizinische Anwendung von Cannabis – dies allerdings nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Tieren. Während in der Humanmedizin getrocknete Cannabisblätter beispielsweise eingesetzt wurden, um Nasenbluten zu stillen, wurde es bei Pferden zur Wundbehandlung genutzt.

Cannabis in Spätantike, Mittelalter und Früher Neuzeit

In der Spätantike wurde „Cannabis sativa“ von dem griechischen Arzt Pedanios Dioskurides erwähnt. Dioskurides ist zweifelsohne einer der berühmtesten Pharmakologen der damaligen Zeit und war sowohl unter Kaiser Claudius als auch unter Nero als Militärarzt tätig. Er erwähnt Cannabis in einer „Materia medica“, was ins Deutsche als „heilende Substanz“ übertragen werden kann und wobei es sich um eine Textsammlung handelt, in der die zu Heilzwecken eingesetzten Substanzen sowie deren Wirkungen festgehalten wurden. Im dritten Buch seiner „Materia medica“ erläutert Dioskurides, dass Cannabissaft ein wirksames Mittel sei, um Ohrenleiden zu behandeln. Vice versa warnt der antike Medizinier vor Unfruchtbarkeit beziehungsweise Impotenz beim Mann. Auch geht Dioskurides auf die Wirkung von sogenanntem wilden Hanf ein. Wissenschaftler gehen davon aus, dass es sich um „Althaea cannabina“ und damit den Hanfblättrigen Eibisch handelt. Hinsichtlich dieser Pflanze lautet die Handlungsanweisung, einen Sud aus der Wurzel zu kochen und diesen für Umschläge zur Linderung von Ödemen und Entzündungen zu verwenden.

Auch Plinius der Ältere schenkt der Pflanze in seiner Schrift „Naturalis historia“ Aufmerksamkeit und konstatiert, dass der aus Cannabis gewonnene Pflanzensaft verwendet werden kann, um Tiere und Würmer aus den Ohren zu vertreiben. Hilfreich sei der aus der gekochten Wurzel gewonnene Sud zudem gegen Gicht und Gelenkbeschwerden, gegen Brandwunden sollte dagegen die rohe Wurzel benutzt werden.

Auch im Mittelalter sind die heilenden Kräfte des Cannabis bekannt. Hildegard von Bingen merkt an, dass Hanf als Speise hilfreich sei, um sich gesund zu erhalten. Bei kranken Menschen, insbesondere bei Personen, mit Magenbeschwerden sei Cannabis hilfreich, um die schlechten Magensäfte zu minimieren und für die Entfernung von Schleim aus dem Magen verantwortlich sei. Personen mit Magenbeschwerden sollten aus diesem Grund Hanf in Wasser kochen und dann verzehren.

Des Weiteren empfiehlt Hildegard von Bingen die Verwendung von Hanf in bzw. als Umschläge bei Magenbeschwerden sowie zum Behandlung von Geschwüren und zum Verbinden von Wunden. Allerdings bemerkt Hildegard von Bingen auch, dass Personen mit einem schwachen Gehirn bzw. einem kranken Kopf Hanf lieber nicht anwenden sollten.

Auch im Orient waren die vielfältigen Wirkungen von Cannabis bekannt und wurden von 8. Jahrhundert bis hinein in das 18. Jahrhundert häufig genutzt. So galt Cannabis als Mittel gegen Schmerzen, Entzündungen, Fieber, Brechreiz und Übelkeit und galt als Antiepileptikum ebenso wie als Diuretikum. Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass der arabische Philosoph und Mediziner Avicenna (Ibn Sina) dem Hanf in seiner berühmten Schrift „Kanon der Medizin“ („Canon medicinae“) viel Aufmerksamkeit schenkt.

Zusatzinfo: „Canon medicinae“ des Avicenna

Beim dem Werk „Kanon der Medizin“ handelt es sich um das berühmteste Werk des im Jahr 1037 im Iran verstorbenen persischen Arztes, Philosophen, Alchemisten, Physikers, Astronomen, Mathematikers, Musiktheoretikers, Juristen und Dichters Ibn Sina. Das in fünf Abschnitte untergliederte medizinische Hauptwerk Avicennas war noch weit bis in die Neuzeit hinein, nämlich bis ins 19. Jahrhundert eines der Standardwerke im Medizinstudium.

Cannabis wird von Ibn Sina im zweiten Buch der Schrift behandelt, wobei er es gegen Eitergeschwüre und Blähungen ebenso empfiehlt wie gegen Ohrenschmerzen und zur Gesunderhaltung des Magens. Nebenwirkungen von Canna bis seien jedoch Kopfschmerzen und Unfruchtbarkeit.

Seit der Neuzeit wird Cannabis kontrovers betrachtet

Cannabis wird kontrovers betrachtet

Natürlich bleibt die Anwendung von Cannabis für medizinische Zwecke auch in der Neuzeit ein Thema. Leonhart Fuchs, einer der Väter der Botanik betrachtet Cannabis allerdings weniger positiv, sondern übt vielmehr Kritik. Eine wie in den vorangegangenen Epochen vorrangig vorteilhafte Beschreibung der Wirkungen von Cannabis findet nun nicht mehr statt. Obschon er die bereits seit dem Altertum angeführten Indikatoren wie Blähungen, Ohrenbeschwerden sowie eine Verwendung der Hanfwurzel gegen Brandwunden und Gicht aufzählt, beschreibt Fuchs Cannabis als für den Magen und das Gehirn schädliche Substanz, als scherverdaulich und als negativ für die Fruchtbarkeit bei Männern.

Ausführungen zu Hanf finden sich natürlich nicht nur in den Werken von Fuchs, sondern auch von zahlreichen anderen Wissenschaftlern: So konstatiert beispielsweise Johann Schröders in seinen pharmazeutischen Schriften, dass Hanfsamen nützlich sei, um Gelbsucht und Husten zu behandeln, allerdings den Kopf vernebele. Auch er weist auf die positiven Wirkungen von Cannabis zur Behandlung von Brandwunden und Schmerzen in den Ohren hin. Ein weiterer Anwendungsbereich sei es, Hanföl als entzündungshemmende Arznei mithilfe von Pflastern zu applizieren.

Auf die positiven Wirkungen von „Cannabis indica“ machte wiederum ein Arzt aus Irland namens William Brooke O’Shaughnessy aufmerksam. Nach einem Auslandsaufenthalt in Kalkutta, Indien verfasste er einen Bericht, in dem er darauf hinwies, dass es sowohl eine muskelentspannende als auch krampflösende und schmerzstillende Wirkung aufweise. Aus diesen Gründen empfahl O’Shaughnessy Hanf unter anderem bei Tetanus, Cholera und Rheuma anzuwenden.

Hanf wurde bis hinein in das 20. Jahrhundert allerdings nicht nur für medizinische Zwecke verwendet, sondern war auch ein bedeutender Rohstoff zur Herstellung von Papier sowie Segeln und Seilen. Nichtsdestotrotz wurden in einigen Staaten bereits ab dem Jahr 1860 erste Reglementierungen eingeführt, in anderen Staaten wurde Cannabis ganz verboten.

Ein historischer Meilenstein: Die Opiumkonferenz von 1925

Im Jahr 1925 fand im Schweizerischen Genf die zweite Opiumkonferenz statt. Im Zuge dieser wurden für den indischen Hanf („Cannabis indica“) von Ägypten Einfuhrbeschränkungen gefordert. Ursächlich für diese Forderung war der Brite John Warnock. Er war Leiter einer psychiatrischen Einrichtung in Kairo und vertrat die Ansicht, dass der Konsum von Cannabis oder von Cannabis gepaart mit Alkohol die vorrangigen Ursachen für Erkrankungen des Geistes seien. Diese These wurde so deutlich erstmals auf der Opiumkonferenz kommuniziert, weshalb sich zahlreiche Teilnahmeländer – unter anderem Deutschland und Indien – einem teilweisen Verbot nicht beugen wollten. Als Ägypten allerdings die Drohung aussprach, zwei sehr populäre Produkte aus Deutschland, nämlich einerseits Heroin von Bayer und andererseits Kokain, vor allem von Merck produziert, mit Einführbeschränkungen zu belegen, stimmte Deutschland zu. Nach der Konferenz war „Cannabis indica“ deshalb nur noch für die wissenschaftliche und die medizinische Nutzung zugelassen.

Etwas mehr als 10 Jahre später, führte William Randolph Hearst eine öffentliche Kampagne gegen den Konsum von Cannabis, diesbezüglich gilt es allerdings etwas weiter auszuholen und auch den historischen Background genauer zu beleuchten.

Im Jahr 1933 kam es zur Beendigung des absoluten Alkoholverbots, d. h. der Prohibition, in den USA durch Inkrafttreten des 21. Zusatzartikels der Verfassung.

Hierdurch wurde die Bundesbehörde, die das Alkoholverbot seit dem Jahr 1920 durchgesetzt und überwacht hatte von einem Ministerium zu einem anderen Ministerium verschoben. Schließlich fanden die Mitarbeiter besagter Bundesbehörde eine neue Anstellung im Federal Bureau of Narcotics, kurz FBN. Unter den Mitarbeitern fand sich auch der Kommissar und Regierungsbeamte Harry J. Anslinger.

Nun wird es zweifelsohne interessant: Bei dem Onkel der Frau Anslingers, handeltes es sich um den Bankier und damaligen US-Finanzminister Andrew W. Mellon. Mellon unterhielt gute Geschäftsbeziehungen zu Medienmogul Hearst auf der einen Seite und DuPont, einem Hersteller von Nylon, auf der anderen Seite. Zur damaligen Zeit führte DuPont Experimente mit differenten Polymeren durch und war Inhaber zahlreicher Patente für verschiedene Arten von Kunstfasern. Zweifelsohne war es Ziel von DuPont Unternehmen, die Produkte aus Hanf wie beispielsweise Hanfseile herstellten, das Leben so schwer wie möglich zu machen, und die ungeliebte Konkurrenz im Idealfall sogar auszuschalten. Obschon der Marktanteil für Produkte aus Hanf in den Jahrzehnten zuvor kontinuierlich zurückgegangen war, versprachen die Prognosen dank optimierter Erntetechnik wieder Aufschwung.

Hanf als Rohstoff für Stoff Seile als Hanffaser

Neben der von Hearst initiierten Kampagne gegen Cannabis wurden Mitte der 1930er Jahre verschiedene Propagandafilme wie beispielsweise „Reefer Madness“ gedreht, in denen der Konsum von Cannabis dadurch verteufelt wurde, dass Studenten, die Pott rauchten Gewalt ausübten, verrückt wurden oder aber Selbstmord begingen. De facto wurde Cannabis als weitaus gefährlicher dargestellt, als Opi um und Cocain. Hinzu kommt, dass in „Reefer Madness“ Latinos und Afroamerikaner als Marihuana-Konsumenten und Marihuana-Dealer und damit einer der gefährlichsten Drogen überhaupt, dargestellt wurden.

Der Fakt, dass es sich bei Hanf um die Stammpflanze von Marihuana handelt, wurde dabei geschickt ausgenutzt, denn dies war einem großen Teil der US-amerikanischen Bevölkerung damals nicht bewusst.

Zusatzinfo: „Cannabis sativa“ und „Cannabis indica“

Bis heute sind sich Botaniker nicht darüber einig, ob es sich bei „Cannabis sativa“ und „Cannabis indica“ um zwei Arten oder aber bei „Cannabis indica“ um eine Unterart von „Cannabis sativa“ handelt. Sicher ist, dass „Cannabis indica“ vorrangig für medizinische Zwecke sowie als Rauschmittel eingesetzt wird. Von „Cannabis sativa“ gibt es differente Varietäten, nämlich einerseits „Cannabis sativa var. sativa“, wobei diese Bezeichnung auf den facettenreich verwertbaren Kulturhanf referiert, und „Cannabis sativa var. spontanea vav., wobei es sich um den sogenannten Wildhanf handelt. Lesen Sie auch diese Studie dazu.

Die Bezeichnung Nutzhanf erhalten in der Regel Hanfsorten des Kulturhanfs, die einen geringeren THC-Gehalt als 0,2 Prozent aufweisen. In der Europäischen Union wurden bis dato mehr als 40 differente Sorten Nutzhanf zertifiziert, wobei der Faseranteil von Nutzhanf zwischen 30 und 40 Prozent beträgt.

Unterschiede Cannabis Sativa Cannabis Indica Illustration

Weitere Verbote von Hanf folgten

Im Jahr 1937 kam es in den USA durch die Einführung von Strafsteuern zu einem Komplettverbot von Hanf. Obschon im Zweiten Weltkrieg zwischenzeitlich zu einer Lockerung des Verbots gekommen war, wurde diese nach dessen Ende wieder rückgängig gemacht. Und dies, obwohl sich Fiorello La Guardia, der damalige Bürgermeister der Stadt New York gemeinsam mit einer Expertenkommission und einer fünfjährigen Arbeitszeit dafür einsetzte, dass die Lockerung erhalten blieb. So legte er im Jahr 1944 den sogenannten La-Guardia-Report vor, in welchem diverse, zur damaligen Zeit bestehende Vorurteile gegenüber dem Hanfkonsum entkräftet wurden. So fanden sich in dem Bericht beispielsweise Aussagen darüber, dass Cannabis keinesfalls als Einstiegsdroge angesehen und dem Konsum härterer Drogen wie Kokain, Morphium und Heroin vorausgehe. Zudem wurde ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Cannabis und (einer gesteigerten Affinität zu) Kriminalität negiert.

Obschon der La-Guardia-Report zahlreiche schlafkräftige Argumente für eine Entkriminalisierung respektive ein Aufheben des Verbots beinhaltete, hielten Anslinger und die Staatsbehörde, für die er arbeitete, den Druck aufrecht. So verpflichteten sich schließlich die Filmstudios in Hollywood, Filmproduktionen, in welchen Marihuana und Haschisch von Bedeutung waren, vor ihrer Veröffentlichung eine Erlaubnis der Staatsbehörde, in der auch Anslinger arbeitete, einzuholen.

Etwas später verließ Harry J. Anslinger schließlich die besagte Behörde und begann für die UNO zu arbeiten. Dort gelang es ihm mithilfe des Betäubungsmittel Einheitsabkommens eine Gleichstellung von Opiaten und Cannabis zu erreichen, wodurch sich ein weltweites Verbot ergab.

Schließlich wurde im Jahr 1972 von einer US-Kommission, die für den Kongress einen Bericht erstellte, die These, dass der Konsum von Cannabis weitreichende Gefahren in sich bürge, zurückgenommen, denn sie konnte wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Aus diesem Grund empfahl die Kommission das Verbot aufzuheben.

Die Entwicklungen in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren

Als im Jahr 1964 in Israel zum ersten Mal die Isolierung des Wirkstoff -9-Tetrahydrocannabinol gelang, begann auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Cannabis und seiner Verwendung als Arzneimittel. Mehr als zwei Jahrzehnte später, nämlich gegen Ende der 1960er Jahre, begann die Erforschung des endogenen Cannabinoid-Systems inklusive der CB1- und CB2-Rezeptoren. Seit diesem Zeitpunkt wurde eine Vielzahl von Studien zur Anwendung von Cannabis bei differenten Erkrankungen durchgeführt. Indikationen waren zum Beispiel psychische Erkrankungen wie endogene Depressionen, schizophrene Psychosen, bipolare Störungen, ADHS sowie Angst- und Schlafstörungen, aber auch bei Krebserkrankungen, Epilepsie, Autoimmunerkrankungen wie zum Beispiel Morbus Crohn und entzündliche Schmerzsyndrome wie Arthritis und Colitis ulcerosa. Untersuchungen wurden zudem hinsichtlich der Nutzung der Cannabinoid-Rezeptoren für innovative Medikamente zur Therapie von Magersucht oder Alzheimer durchgeführt. Wer sich über die aktuellen Studien genauer informieren möchte, kann dies auf den Seiten der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoid-Medikamente problemlos tun.

Wie bei allen anderen Wirkstoffen kann es natürlich auch bei der Anwendung von Cannabis zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Dabei wird grundsätzlich für Müdigkeit und Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Mundtrockenheit sowie Bindehautrötungen und einem erhöhten Puls gewarnt. Zudem kann das Konzentrationsvermögen beeinträchtigt werden und Paranoia sowie psychotische Symptome können eintreten.

Die aktuelle Situation rund um Cannabis

Aktuelle Situation rund um Cannabis - voranschreitende Legalisierung

Vor allen in den letzten Jahren ist die Diskussion um eine erweiterte Legalisierung von Cannabis wieder in den Mittelpunkt gerückt. Zahlreiche Länder haben es bereits für medizinische Zwecke entdämonisiert und legalisiert – dies geschah im Jahr 2011 auch Deutschland.

Bereits im Jahr 2009 kam es zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Cannabis floss durch die in Bonn ansässige Bundesopiumstelle für eine Arznei mit den Wirkstoffen Cannabidiol und Delta-9-Tetrahydrocannabidol. Bei dem Medikament handelt es sich um ein Mundspray, welches für Patienten mit Multipler Sklerose vorgesehen ist und Symptome wie Depressivität, Übelkeit, Appetitmangel und auch schmerzen lindern soll. Folgt man den Aussagen der Bundesärztekammer kann das Arzneimittel auch bei Patienten, die eine andere Grunderkrankung, allerdings die genannte Symptomatik aufweisen, angewendet werden.

Die Angst bzw. Vermutung, dass durch die Legalisierung von Cannabis für eine medizinische Anwendung für eine Steigerung des illegalen Konsums sorgt, konnte im Zuge einer US-amerikanischen Studie, an der in den Jahren von 1991 bis 2014 insgesamt 1,1 Millionen Jugendliche aus 48 Bundesländern teilnahmen, nicht belegt werden.

Eine Metanalyse, die zu einem weniger positiven Ergebnis kam, wurde vom Schweizer Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser wurden 79 Studien analysiert, die sich seit dem Jahr 1975 mit Cannabinoiden beschäftigt haben, wobei sie in Bezug auf die bei Paraplegie und Multipler Sklerose auftretenden Spastizität und chronischen Schmerzen ebenso zu einer Evidenz kam wie bei Erbrechen und Übelkeit im Rahmen von Chemotherapien und Schlafstörungen beim Tourette Syndrom sowie Appetitlosigkeit bei HIV.

Anders gestaltete sich dies dagegen bei Glaukomen, Psychosen, Angststörungen und Depressionen, denn diesbezüglich ist keine ausreichende Evidenz vorhanden.

Zudem wurden als etwaige Nebenwirkungen von Cannabis Mundtrockenheit, Schläfrigkeit, Benommenheit, Schwindel sowie Übelkeit und Erbrechen ebenso angeführt, wie Euphorie, Fatigue, Verwirrtheit, Orientierungslosigkeit, Halluzinationen und Gleichgewichtsstörungen.

Infolge der Ergebnisse dieser Metaanalyse erscheint die Durchführung weiterer großer und zudem randomisierter Studien zwingend notwendig. Eine analoge Forderung wird auch von dem US-amerikanischen Wissenschaftler David Cressey vertreten, denn auch er ist der Meinung, dass grundlegende Fragen rund um Cannabis bis dato nicht abschließend beantwortet sind.

Nichtsdestotrotz gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2017 ein Gesetz, dass Cannabis als Medizin als Kassenrezept abgegeben werden darf. Näheres hierzu sowie der derzeitigen Rechtslage in Deutschland erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Ratgeber Cannabis: Rechtliches, medizinische Wirkung & Nutzen“.

Weiterführende Links zu wissenschaftlichen Arbeiten zur Geschichte von Cannabis:

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Georg Siebers
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